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EEG Mieterstrom vs. Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Welches Modell passt zu Ihrem Gebäude?
EEG Mieterstrom vs. GGV: Welches Modell passt zu Ihrem Gebäude? Wir vergleichen Vorteile, Pflichten und Voraussetzungen.
Camila Blajos Razuk
4 Minuten

Photovoltaik auf dem Dach – und alle im Haus profitieren? Klingt gut, ist heute einfacher umsetzbar als je zuvor. Mit dem Solarpaket I gibt es nun eine zusätzliche gesetzliche Möglichkeit: die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV). Doch welches Modell eignet sich für Ihr Gebäude?
Die gute Nachricht: Beide Modelle bieten eine praktische Lösung für Mieterstrom – und Dach für Dach kümmert sich um die gesamte Abwicklung.

Das EEG Mieterstrommodell – Energie aus dem eigenen Haus
Beim Erneuerbare-Energie-Gesetz-Mieterstrommodell wird der Solarstrom direkt im Gebäude erzeugt und an die Mieter:innen geliefert – ohne Umweg über das öffentliche Stromnetz. Der Betreiber (z. B. Eigentümer:in oder Energiedienstleister) übernimmt die Versorgung inklusive des Netzstromanteils. Mieter:innen beziehen also ihren gesamten Strom von einer Quelle.
Vorteile des EEG Mieterstrommodells:
Anspruch auf Mieterstromzuschlag gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Keine Netzentgelte, Stromsteuer oder Konzessionsabgaben auf den Solarstromanteil
Ein einziger Stromliefervertrag für Endkund:innen
Herausforderungen:
Der Betreiber übernimmt die Rolle eines Stromversorgers – inkl. Abrechnung, Kundenservice, Netznutzung, etc.
Verpflichtung zur Vollversorgung, d. h. auch Netzstrom muss geliefert werden
Höhere administrative Komplexität – genau hier unterstützt Dach für Dach: Wir übernehmen die technische Abwicklung, die Abrechnung und die notwendigen Formalitäten
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) – das neue Modell seit 2024
Mit dem Solarpaket I wurde die GGV gesetzlich eingeführt – als neue, vereinfachte Alternative für die Versorgung von Mietparteien in einem Gebäude mit lokal erzeugtem Strom.
Hierbei wird der Strom der PV-Anlage anteilig an die Bewohner:innen verteilt. Diese schließen zwei Verträge ab: einen mit dem Anlagenbetreiber für den Solarstrom und einen mit einem Energieversorger ihrer Wahl für den Reststrombedarf.
Vorteile der GGV:
Keine Vollversorgungsverpflichtung: Reststrom kann individuell bezogen werden
Vereinfachte Abwicklung für Betreiber:innen
Mehr Verbraucherfreiheit für die Mieter:innen
Herausforderungen:
Kein Anspruch auf den Mieterstromzuschlag
Technische Anforderungen: z. B. viertelstündliche Messung für Stromflüsse
Zwei Verträge pro Haushalt erforderlich
Ein intelligentes Messsystem (iMsys) ist immer erforderlich

Entscheidung zwischen Stabilität und Flexibilität
Ob EEG-Mieterstrom oder GGV die bessere Lösung ist, hängt maßgeblich von Ihren Projektzielen, der vorhandenen Infrastruktur und dem gewünschten Grad an Verantwortung ab.
EEG-Mieterstrom empfiehlt sich, wenn:
Sie die Förderung durch den Mieterstromzuschlag nutzen möchten
Sie bereit sind, den Mehraufwand für die komplette Stromversorgung zu übernehmen
Sie Mieter:innen eine einfache All-in-One-Lösung bieten wollen
GGV eignet sich besonders, wenn:
Sie auf administrative Komplexität verzichten möchten
Mieter:innen bei der Stromversorgung mitentscheiden sollen
Es sich um größere Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) handelt
Ob Sie sich für das EEG-Mieterstrommodell oder die GGV entscheiden: Beide Wege führen zum gleichen Ziel – nachhaltiger, lokal erzeugter Strom für Ihre Mieter:innen.
Welche Variante besser zu Ihrem Gebäude passt, hängt von individuellen Faktoren ab: Gebäudestruktur, technische Ausstattung und gewünschte Rollenverteilung zwischen Eigentümer:in und Dienstleister.
EEG-Mieterstrom
Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV)

Unsere Empfehlung
Dach für Dach begleitet Eigentümer:innen, Projektentwickler:innen und Hausverwaltungen bei genau diesen Fragestellungen – von der Auswahl des passenden Modells bis zur technischen Umsetzung.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Entwicklung eines Konzepts, das sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch sinnvoll ist.
Geschrieben von
Camila Blajos Razuk
Redaktion Dach für Dach
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Häufige Fragen
Was ist Mieterstrom?
Beim Mieterstrom wird Solarstrom vom Dach eines Mehrfamilienhauses direkt an die Mieterinnen und Mieter im selben Gebäude verkauft, ohne den Umweg über das öffentliche Stromnetz. Reicht der Solarstrom nicht aus, wird automatisch Strom aus dem Netz nachgeliefert. Die Stromversorgung ist also jederzeit gesichert.
Wie verläuft der Prozess mit Dach für Dach?
Zum Start berechnen wir das Renditepotenzial Ihrer Immobilie und legen gemeinsam einen Zeitplan fest. Danach informieren Sie als Vermieter die Mietparteien, dafür stellen wir Informationsmaterial bereit und unterstützen auf Wunsch bei der Mieterkommunikation. Anschließend installiert ein Fachbetrieb die Anlage, bei der Auswahl helfen wir gerne.
Wie überzeuge ich meine Mieter?
Mieter profitieren von niedrigeren Strompreisen, weil sie Netzentgelte sparen und günstigen Solarstrom vom eigenen Dach nutzen. Ihre Stromkosten sinken um bis zu 30 %. Außerdem werden sie unabhängiger vom Strommarkt. Dach für Dach unterstützt Sie mit Informationsmaterial und auf Wunsch aktiv im Gespräch mit Ihren Mietparteien.
Was passiert bei einem Mieterwechsel?
Sobald eine Mietpartei auszieht, endet automatisch ihre Teilnahme am Mieterstrom. Neue Mieter können dem Modell beitreten. Wir empfehlen, neue Mieter frühzeitig über die Möglichkeit der Versorgung durch die Solaranlage des Hauses zu informieren, damit sie ab dem Einzug versorgt werden können.
Wer kümmert sich um Planung und Installation der Solaranlage?
Sie wählen selbst den Fachbetrieb aus, der die Anlage plant und installiert. Dach für Dach unterstützt bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verschiedener Anlagengrößen und bringt Sie auf Wunsch mit einem unserer Partnerbetriebe zusammen.
Wie läuft der Betrieb der Solaranlage?
Im Betrieb unterstützen Sie unser Team und die Dach-für-Dach-Software. Sie liefert aktuelle Verbrauchs- und Erzeugungsdaten der einzelnen Wohneinheiten und übernimmt die Abrechnung der Stromkosten. Die Wartung der Anlage übernimmt der Fachpartner, der sie installiert hat.
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