Regulatorik & Recht
Stromsteuer & Mieterstrom: Was Vermieter jetzt wissen müssen
Wie wirkt sich die Stromsteuer auf Mieterstromprojekte aus? Höhe, Befreiungen und Steuervorteile für Vermieter.
Camila Blajos Razuk
6 Minuten

Die Strompreise in Deutschland sind ein Dauerthema – besonders für Vermieter von Mehrfamilienhäusern, die in Photovoltaik (PV)-Anlagen investieren oder Mieterstrom anbieten möchten. Ein oft unterschätzter Bestandteil des Strompreises ist die Stromsteuer. Zwar wurde politisch wiederholt eine Senkung auf das europäische Mindestmaß versprochen – doch dieses Versprechen wurde bislang nicht eingelöst. Was das für Vermieter konkret bedeutet und warum das Thema gerade für Mieterstromprojekte wichtig ist, erklären wir in diesem Artikel.
Was ist die Stromsteuer überhaupt?
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer auf elektrische Energie. Sie wurde 1999 im Rahmen der ökologischen Steuerreform eingeführt und ist gesetzlich im Stromsteuergesetz (StromStG) geregelt. Die Steuer wird grundsätzlich auf jede Kilowattstunde Strom erhoben, die im Inland entnommen wird.
Aktuelle Höhe der Stromsteuer:
Regulärer Satz: 2,05 Cent/kWh
Europäisches Mindestmaß: 0,05 Cent/kWh (in Deutschland aktuell nicht umgesetzt)
Die Steuer fällt unabhängig vom Strompreis selbst an und verteuert den Endkundenpreis entsprechend.
Doch was bedeutet das europäische Mindestmaß konkret? Die Europäische Union schreibt vor, dass jedes Mitgliedsland mindestens 0,05 Cent pro kWh an Stromsteuer erheben muss – weniger ist nicht erlaubt, mehr aber schon. Deutschland hat sich politisch bewusst dafür entschieden, deutlich mehr zu verlangen – aktuell das 41-Fache des europäischen Mindestmaßes.
Hintergrund ist die sogenannte ökologische Steuerreform: Mit höheren Steuern auf Energie soll der Energieverbrauch gedrosselt und die Energiewende vorangebracht werden. Gleichzeitig spült die Stromsteuer wichtige Einnahmen in die Staatskasse.
Die aktuelle Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag zwar angekündigt, die Stromsteuer für alle Verbraucher auf das EU-Mindestmaß abzusenken – doch bislang wurde dieses Versprechen nicht umgesetzt. Hauptgrund: Die Bundesregierung braucht die Einnahmen weiterhin, zudem ist politisch umstritten, ob eine Senkung tatsächlich bei den Verbrauchern ankommt.
Gerade für Vermieter ist dieser Unterschied enorm relevant. Zwar zahlen am Ende die Mieter den Strom, aber der Vermieter ist es, der die Stromsteuer zunächst abführen muss – denn er gilt bei einem Mieterstrommodell rechtlich als Stromlieferant. Und: Je höher die Stromsteuer ist, desto weniger Spielraum bleibt für einen attraktiven Mieterstrompreis. Eine niedrigere Stromsteuer würde entweder die Marge für Vermieter erhöhen oder die Ersparnis für Mieter vergrößern – beides verbessert die Wirtschaftlichkeit des Projekts. Deshalb hat auch die Höhe der Stromsteuer unmittelbaren Einfluss auf den Erfolg von Mieterstrom.
Aktuelle Entwicklungen & politische Diskussion
Versprochene Senkung – Stand heute
Die aktuelle Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, die Stromsteuer für alle Verbraucher auf das europäische Mindestmaß abzusenken. Ziel war es, die Stromkosten zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Doch die Realität sieht anders aus:
Bisher profitieren nur energieintensive Unternehmen von Steuervergünstigungen.
Für private Haushalte und die meisten Gewerbetreibenden bleibt es beim regulären Satz von 2,05 ct/kWh.
Vermieter, die Mieterstrom anbieten, bleiben damit ebenfalls von Entlastungen ausgeschlossen.
Ausblick: Was ist für die Zukunft geplant?
Ein Hoffnungsschimmer könnte ab 2027 kommen. Laut Aussagen von CSU-Chef Markus Söder und anderen politischen Akteuren wird eine Stromsteuersenkung für Haushalte ab diesem Zeitpunkt geprüft. Konkrete Beschlüsse oder Gesetze dazu gibt es jedoch nicht – es bleibt bei politischen Ankündigungen.
Was bedeutet die Stromsteuer konkret für Mieterstromprojekte?
Auch bei Mieterstromprojekten fällt grundsätzlich Stromsteuer an. Sobald der erzeugte Solarstrom nicht vom Vermieter selbst genutzt wird, sondern an Dritte – in diesem Fall die Mieter – geliefert wird, greift die gesetzliche Stromsteuerpflicht. Das bedeutet: Für jede Kilowattstunde, die an die Mieter verkauft wird, ist die Stromsteuer in Höhe von aktuell 2,05 Cent zu entrichten.
Anders sieht es beim sogenannten Eigenverbrauch des Vermieters aus. Wenn der Vermieter beispielsweise den Strom aus der PV-Anlage selbst nutzt, etwa für den Allgemeinstrom im Treppenhaus oder die Beleuchtung in Gemeinschaftsflächen, kann dieser Eigenverbrauch unter bestimmten Voraussetzungen von der Stromsteuer befreit sein. Voraussetzung ist u. a., dass die Anlage weniger als 2 MWp groß ist und der Strom am Ort der Erzeugung verbraucht wird (§ 9 StromStG). Ein entsprechender Antrag beim Hauptzollamt ist erforderlich – Dach für Dach stellt dafür passende Vorlagen und Ausfüllhilfen bereit.
Damit die Abgrenzung zwischen eigenverbrauchtem und an Mieter gelieferten Strom rechtssicher möglich ist, kommt es auf einen korrekten Messaufbau an. Ein durchdachtes Zählerkonzept, das alle relevanten Stromflüsse exakt erfasst, ist hier unerlässlich. Nur so kann gegenüber den Behörden sauber nachgewiesen werden, welcher Anteil des erzeugten Stroms steuerpflichtig ist und welcher nicht.
Auch wenn die Stromsteuer den Strompreis für die Mieter leicht erhöht, bleibt Mieterstrom insgesamt eine attraktive Lösung. Im Vergleich zum klassischen Strombezug über den Energieversorger profitieren Mieter häufig dennoch von deutlich günstigeren Preisen.
Warum fällt die Stromsteuer hier kaum ins Gewicht?
Die Stromsteuer von 2,05 Cent pro Kilowattstunde ist zwar ein fester Bestandteil der Kalkulation, aber die Erzeugungskosten für den Solarstrom sind sehr niedrig. Außerdem entfallen bei Mieterstrommodellen häufig weitere Abgaben wie Netzentgelte oder die EEG-Umlage größtenteils. Selbst mit Stromsteuer bleibt der Gesamtpreis für den gelieferten Solarstrom deutlich unter dem Preisniveau des klassischen Versorgers.
Konkret bedeutet das: In der Praxis sparen Mieter im Durchschnitt rund 15 Cent pro Kilowattstunde, was aktuell etwa 40 % Preisvorteil gegenüber dem Bezug vom Grundversorger entspricht. Für die Mieter entstehen also trotz Stromsteuer spürbare Einsparungen. Für Vermieter lohnt sich das Modell zusätzlich durch den Vorsteuerabzug und die langfristige Wertsteigerung der Immobilie.
Steuertipp für Vermieter: Mieterstrom & Vorsteuerabzug
Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Juli 2024 bringt gute Nachrichten für Vermieter, die Mieterstrom anbieten möchten: Das Gericht hat entschieden, dass die Stromlieferung an Mieter rechtlich als eigenständige, umsatzsteuerpflichtige Hauptleistung anzusehen ist. Die klassische Vermietung der Immobilie bleibt dabei von dieser Regelung unberührt.
Diese Unterscheidung bringt Vermietern einen klaren steuerlichen Vorteil: Sie können die sogenannte Vorsteuer auf die Anschaffungs- und Betriebskosten der Photovoltaikanlage geltend machen. Das bedeutet konkret, dass sie die in den Rechnungen enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückerstattet bekommen. Dadurch sinken die tatsächlichen Investitionskosten der Solaranlage erheblich.
Ergänzend dazu gelten seit 2022 auch Einkommenssteuer-Vereinfachungen: Für PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern (bis 30 kWp) und je Einheit in Mehrfamilienhäusern (ebenfalls bis 30 kWp, maximal 100 kWp pro Steuerpflichtigem) sind die Einnahmen steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Auch gewerbesteuerlich ist der Betrieb kleiner Anlagen oft unproblematisch – solange der jährliche Gewerbeertrag unter dem Freibetrag von 24.500 € liegt (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Und für Anlagen bis 30 kWp wird in der Regel unterstellt, dass keine Gewinnerzielungsabsicht besteht – sie gelten dann als sogenannte Liebhaberei (BMF vom 29.10.2021).
Die wirtschaftliche Attraktivität von Mieterstromprojekten wird somit weiter gesteigert. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die umsatzsteuerliche Abwicklung korrekt erfolgt und die Dokumentation vollständig und nachvollziehbar ist.
Das Wichtigste auf einen Blick: Warum Mieterstrom trotz Stromsteuer lohnt
Stromsteuer bleibt – aber Mieterstrom rechnet sich trotzdem: Dank entfallender Netzentgelte, niedriger Erzeugungskosten und steuerlicher Vorteile bleibt das Modell wirtschaftlich attraktiv.
Mieter sparen bis zu 40 % im Vergleich zum Grundversorger – auch mit Stromsteuer.
Vermieter profitieren mehrfach: durch Vorsteuerabzug, einkommensteuerfreie Einnahmen (nach § 3 Nr. 72 EStG), keine Gewerbesteuer bei Kleinbetrieb – und eine aufgewertete Immobilie.
Rechtssicher umsetzbar: Mit korrektem Messkonzept und steuerlicher Begleitung bleibt die Stromsteuer handhabbar.
Wichtig: Förderungen, politische Entwicklungen und individuelle Gegebenheiten im Blick behalten – wir unterstützen Sie dabei.
Was Vermieter jetzt tun sollten - und wie Sie sofort profitieren können
Auch wenn die Stromsteuer politisch in der Diskussion steht, bleibt sie aktuell ein fester Bestandteil der Stromkosten. Für Mieterstromprojekte bedeutet das jedoch keineswegs ein wirtschaftliches Hindernis. Die Stromsteuer fällt grundsätzlich an, doch durch den hohen Eigenverbrauchsanteil und die entfallenden Abgaben bleibt sie wirtschaftlich überschaubar. Zudem profitieren Vermieter dank des BFH-Urteils von erheblichen steuerlichen Vorteilen, etwa durch den Vorsteuerabzug auf Investitionen in die Solaranlage.
Die politische Entwicklung zur Stromsteuer bleibt zwar spannend, hat aber kurzfristig keinen relevanten Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit von Mieterstrom. Trotz Stromsteuer liegt der Preisvorteil für Mieter in der Praxis häufig bei bis zu 40 Prozent – ein starkes Argument für das Modell Mieterstrom. Unterm Strich bleibt Mieterstrom damit ein äußerst lohnendes Modell – sowohl für Vermieter als auch für Mieter.
Gerade die Kombination aus attraktiven Einsparpotenzialen, den steuerlichen Vorteilen und dem aktiven Beitrag zur Energiewende machen Mieterstrom nach wie vor zu einer sinnvollen Investition.
Unser Tipp: Bleiben Sie informiert – wir von Dach für Dach halten Sie auf dem Laufenden und unterstützen Sie bei der erfolgreichen Umsetzung von Mieterstromprojekten.
Geschrieben von
Camila Blajos Razuk
Redaktion Dach für Dach
Häufige Fragen
Was ist Mieterstrom?
Beim Mieterstrom wird Solarstrom vom Dach eines Mehrfamilienhauses direkt an die Mieterinnen und Mieter im selben Gebäude verkauft, ohne den Umweg über das öffentliche Stromnetz. Reicht der Solarstrom nicht aus, wird automatisch Strom aus dem Netz nachgeliefert. Die Stromversorgung ist also jederzeit gesichert.
Wie verläuft der Prozess mit Dach für Dach?
Zum Start berechnen wir das Renditepotenzial Ihrer Immobilie und legen gemeinsam einen Zeitplan fest. Danach informieren Sie als Vermieter die Mietparteien, dafür stellen wir Informationsmaterial bereit und unterstützen auf Wunsch bei der Mieterkommunikation. Anschließend installiert ein Fachbetrieb die Anlage, bei der Auswahl helfen wir gerne.
Wie überzeuge ich meine Mieter?
Mieter profitieren von niedrigeren Strompreisen, weil sie Netzentgelte sparen und günstigen Solarstrom vom eigenen Dach nutzen. Ihre Stromkosten sinken um bis zu 30 %. Außerdem werden sie unabhängiger vom Strommarkt. Dach für Dach unterstützt Sie mit Informationsmaterial und auf Wunsch aktiv im Gespräch mit Ihren Mietparteien.
Was passiert bei einem Mieterwechsel?
Sobald eine Mietpartei auszieht, endet automatisch ihre Teilnahme am Mieterstrom. Neue Mieter können dem Modell beitreten. Wir empfehlen, neue Mieter frühzeitig über die Möglichkeit der Versorgung durch die Solaranlage des Hauses zu informieren, damit sie ab dem Einzug versorgt werden können.
Wer kümmert sich um Planung und Installation der Solaranlage?
Sie wählen selbst den Fachbetrieb aus, der die Anlage plant und installiert. Dach für Dach unterstützt bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verschiedener Anlagengrößen und bringt Sie auf Wunsch mit einem unserer Partnerbetriebe zusammen.
Wie läuft der Betrieb der Solaranlage?
Im Betrieb unterstützen Sie unser Team und die Dach-für-Dach-Software. Sie liefert aktuelle Verbrauchs- und Erzeugungsdaten der einzelnen Wohneinheiten und übernimmt die Abrechnung der Stromkosten. Die Wartung der Anlage übernimmt der Fachpartner, der sie installiert hat.
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